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SOVD-NRW e.V. Mitgliedschaft

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Sie sind herzlich willkommen!

Fast 90.000 Menschen in NRW vertrauen dem SoVD. Denn unsere Expertinnen und Experten in der Beratung wissen genau, wovon sie sprechen, wenn es um
RentePflege, Behinderung, Gesundheit und Hartz IV geht. 

Auf politischer Ebene machen wir uns seit mehr als 100 Jahren für soziale Gerechtigkeit stark. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder dabei sein kann und sind gefragt, wenn es darum geht, Sozialpolitik auszugestalten. Darin sehen wir eine unserer wichtigsten Aufgaben: der Politik Druck zu machen, wenn es im Sinne unserer Mitglieder und für die Sache wichtig ist.

Treten Sie jetzt dem SoVD bei, sichern Sie sich so unsere professionelle Beratung und unterstützen Sie uns in unserem Einsatz für mehr soziale Gerechtigkeit.

Mitglied werden können bei uns:

  • Privatpersonen
  • Familien
  • Vereine
  • Firmen
  • Selbsthilfegruppen

Jedes Jahr erstreiten wir für unsere Mitglieder Millionenbeträge - Geld, das die Kostenträger freiwillig nicht zahlen wollten, unseren Mitgliedern aber zustand! Das ist mit dem SoVD NRW möglich, weil wir helfen, wenn es um das Ausfüllen von Anträgen geht, wenn Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht werden muss. Wir kümmern uns darum, dass sie das bekommen, worauf Sie ein Anrecht haben - ob Rentennachzahlung, Reha-Maßnahme, Hilfsmittel oder höhere Behinderungs- und Pflegegrade.  Die Mitgliedschaft bei uns lohnt sich also!

Warum SoVD? Weil bei uns keine versteckten Kosten lauern. Sie zahlen monatlich 7,90 Euro Mitgliedsbeitrag. Oder Sie werden gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin Mitglied, das kostet zusammen nur 11,50 Euro monatlich. Zum gleichen Monatsbetrag bietet wir eine Familienmitgliedschaft an. Von ihr profitieren dann auch ihre Kinder, sofern für diese noch Anspruch auf Kindergeld besteht, sie nicht älter als 25 sind und bei Ihnen im Haushalt leben.

Bei UNS müssen Sie KEINE Monatsbeiträge nachzahlen und es gibt auch keine Aufnahmegebühr.  Auch können Sie unsere Serviceleistungen vom ersten Tag ihrer Mitgliedschaft an in Anspruch nehmen. Wir müssen zwar je nach Art des Verfahrens eine Gebühr erheben (beispielsweise 10 Euro für einen Antrag und 50 Euro, wenn wir Widerspruch gegen einen Bescheid für Sie einlegen) - aber diese Gebühr wird im Erfolgsfall erstattet! Und unsere Erfolgsquote liegt bei über 50 Prozent! 

Ein weiterer Punkt ist uns ebenfalls sehr wichtig. Bei UNS werden Sie PERSÖNLICH und auf Wunsch auch TELEFONISCH beraten - vom Antrag, über Widerspruch bis hin zur Klage und Berufungsklage - bei uns erfahren Sie sofort, wer für Sie zuständig ist - und diese Person bleibt an Ihrer Seite! Keine anonyme Hotline, keine Call-Center-Mitarbeiter, die Ihren Fall gar nicht kennen und nicht im Bilde sind.

Unser Verband hat sich 1917 (!) gegründet - als Bund der Kriegsversehrten. Mit uns begann die Sozialberatung in Deutschland! Werden Sie noch heute Mitglied in Deutschlands traditionsreichstem Sozialverband, dem SoVD. 

SoVD - das Original.

Empfehlen Sie uns weiter!

Sie haben Freunde und Bekannte, die eine kompetente Beratung brauchen? Ein Verwandter möchte bei den zahlreichen Aktivitäten unserer SoVD-Ortsverbände dabei sein und sich ehrenamtlich engagieren? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und empfehlen Sie den SoVD weiter!

Mitglied werden

Hier können Sie den Mitgliedsantrag gleich online ausfüllen:

Zum Online-Antrag

Das geht ganz einfach und schnell. Natürlich können Sie sich hier auch den Antrag als pdf-Dokument herunterladen. Füllen Sie ihn einfach aus und senden Sie ihn unterschrieben an die angegebene Adresse.

Übrigens: Wenn Sie eine Beratung brauchen, können Sie bei der Gelegenheit auch gleich Mitglied werden. Eine Wartezeit gibt es bei uns nicht.

Weitere persönliche Vorteile für Sie als Mitglied des Sozialverbands SoVD

Mit Ihrer SoVD-Mitgliedskarte erhalten Sie weitere Vergünstigungen, etwa bei unserem Kooperationsparter, der ergo-Versicherung.  Sie bietet Sonderkonditionen, etwa bei ihren Zusatzversicherungen im Bereich Gesundheit.  Welche weiteren Vorteile die ergo Ihnen als SoVD-Mitglied anbietet, erfahren Sie hier. und in dieser ergo-Information.   Weitere Kooperationspartner und Vergünstigungen.

Vorteile für Ihre Unternehmen

Wenn Sie Mitglied im SoVD werden, hat das für Ihre Mitglieder bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlreiche Vorteile. So können Sie etwa Beratungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen. achsen. Außerdem profitiert Ihre Organisation von unserem politischen Engagement und unserem großen Netzwerk.

Außerdem bieten wir Unterstützung bei:

  • gemeinsamen Veranstaltungen
  • Projekten rund um die SoVD-Themen
  • politischen Initiativen
  • Ihrer Pressearbeit
  • Weiterbildung und Seminaren

Mehr Informationen

Wichtige Fragen und Antworten

Eine Mitgliedschaft im SoVD NRW bringt jede Menge Vorteile mit sich. Wir erstreiten für unsere Mitglieder jedes Jahr Millionenbeträge – Gelder und Leistungen, die von den Kostenträgern ohne den Einsatz des SoVD nicht gezahlt worden wären. Als SoVD-Mitglied erfahren Sie, welche Rechte Sie überhaupt haben und was Ihnen zusteht. Und Sie haben Experten an Ihrer Seite, die wissen, wie man diese Rechte auch durchsetzt. Die Mitgliedschaft im SoVD können Sie alleine, mit Ihrem Partner oder mit Ihrer Familie abschließen und sich so zahlreiche Vorteile sichern.

Bei uns sind Sie richtig, wenn...Ihnen ein höherer Grad der Behinderung verwehrt wird, Ihre Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen abgelehnt hat, Ihre Krankenkasse Kosten für Medikamente oder Behandlungen nicht übernehmen will, Sie einen höheren Pflegegrad erstreiten wollen, Sie Probleme mit dem Jobcenter haben (etwa bei den Kosten der Unterkunft), Sie einen Arbeitsunfall hatten oder zum Beispiel an einer Berufskrankheit leiden.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie darüber hinaus auch unsere politische Arbeit: Wir setzen uns gegenüber der Politik für behinderte, ältere, pflegebedürftige und wirtschaftlich schwache Menschen ein. Bei Themen wie etwa der Pflege, der Barrierefreiheit im Wohnungsbau und der schulischen Inklusion nehmen wir die NRW-Landespolitik in die Pflicht und beziehen durch kritische Stellungnahmen klar Position für die Betroffenen.

Wenn Sie Mitglied im SoVD NRW werden möchten, können Sie dies auf zwei Wegen tun:

  • Sie wenden sich an Ihr Beratungszentrum vor Ort. Dort können Sie problemlos den Mitgliedsantrag ausfüllen und dem SoVD sofort beitreten. Die Adresse des Beratungszentrums in Ihrer Nähe finden Sie hier.
  • Sie füllen einfach und unkompliziert den Mitgliedsantrag aus.  Den Link hierzu finden Sie oben rechts auf dieser Seite. 

Eine Mitgliedschaft kostet 7,90 Euro im Monat. Wenn Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner oder Ihrer gesamten Familie beitreten wird es noch günstiger – dann bezahlen Sie 11,50 Euro im Monat. Den Mitgliedsbeitrag können Sie übrigens bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel, wenn die Krankenkasse Ihren Reha-Antrag abgelehnt hat. Oder wenn Ihre Pflegestufe nicht genehmigt wurde. Wir helfen Ihnen aber auch bei Ihren Rentenangelegenheiten. Insgesamt stehen wir Ihnen bei den Themen Rente, Pflege, Gesundheit, Behinderung und Hartz IV mit Rat und Tat zur Seite. 

Wir kümmern uns um Ihren lästigen Papierkram – wir füllen mit Ihnen Anträge aus, legen Widerspruch ein und falls es notwendig wird, gehen wir für Sie sogar vor Gericht.

Nein, Sie können unsere Serviceleistungen vom ersten Tag ihrer Mitgliedschaft an in Anspruch nehmen. Wir müssen zwar je nach Art des Verfahrens eine Gebühr erheben (beispielsweise 10 Euro für einen Antrag und 50 Euro, wenn wir Widerspruch gegen einen Bescheid für Sie einlegen) - aber diese Gebühr wird im Erfolgsfall erstattet! Und unsere Erfolgsquote liegt bei über 50 Prozent! Sie müssen bei UNS übrigens auch keine Monatsbeiträge nachzahlen und Aufnahmegebühren gibt es bei uns auch nicht. 

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig: Bei UNS werden Sie PERSÖNLICH und auf Wunsch auch telefonisch beraten - vom Antrag, über Widerspruch bis hin zur Klage und Berufungsklage - bei uns erfahren Sie sofort, wer für Sie zuständig ist - und diese Person bleibt an Ihrer Seite! Keine anonyme Hotline, keine Call-Center-Mitarbeiter, die Ihren Fall gar nicht kennen und nicht im Bilde sind. Alle unsere Berater sind Experten im Bereich des Sozialrechts. 

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, können Sie dies bis zum 30. September eines Jahres tun. Ihre Mitgliedschaft erlischt dann zum 1.1. des folgenden Jahres und es werden keine Mitgliedsbeiträge mehr eingezogen. Dadurch verzichten Sie natürlich auf die Möglichkeit, durch uns sozialrechtlich beraten und vertreten zu werden. Die Mitgliedschaft im gemeinnützigen SoVD NRW e.V. ist von der Steuer absetzbar. Vielleicht lohnt es sich ja auch für Sie, weiter im SoVD zu bleiben - und auch wir bleiben gern an Ihrer Seite. 

Einen Termin können Sie direkt in Ihrem Beratungstermin vereinbaren. In manchen gibt es feste Termine, in anderen offene Sprechstunden. Bitte klären Sie vorab, was für Ihr Beratungszentrum zutrifft. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Laut Satzung ist dem SoVD nur die Beratung im Sozialrecht erlaubt oder positiv ausgedrückt: Wir decken alle Bereiche und Kapitel des Sozialgesetzbuchs ab, von der Grundsicherung für Arbeitssuchende und bei Erwerbsminderung über das Kranken- und Rentenversicherungsrecht bis zum Schwerbehindertenrecht mit all seinen Facetten.

Damit wir Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung ändern können, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Beratungszentrum. Wo sich das nächste Beratungszentrum in Ihrer Nähe befindet, sehen Sie hier.

Natürlich! Ohne das Engagement unserer vielen SoVD-Aktiven in den Orts- und Kreisverbänden würde unsere Arbeit nicht funktionieren. Was genau Sie tun können, erfahren Sie  hier. Wir freuen uns auf Sie!

Der SoVD macht der Politik in NRW Druck. Für welche Positionen er genau steht und was der Verband zu wichtigen sozialpolitischen Themen denkt, können Sie  hier nachlesen.

Unsere Broschüren und Publikationen, so wie unseren Youtube-Channel und weiteres Filmmaterial finden Sie hier.