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Gemeinsame Aktion von SoVD NRW und BUND NRW fordert härteres Vorgehen gegen Falschparker „Freie Wege statt falsch geparkter Autos!“

Umwelt- und Sozialverbände fordern, die barrierefreie Mobilität zu stärken und konsequent gegen Falschparkende auf Rad- und Gehwegen vorzugehen. Mit einer gemeinsamen Aktion haben die NRW-Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Sozialverband Deutschland (SoVD) am 27. Mai in Düsseldorf exemplarisch demonstriert, wie viel öffentlicher Raum durch illegal geparkte Autos eingenommen wird. Dazu markierten und dekorierten sie ein falschgeparktes Auto und erklärten, welche Probleme die oftmals „nur kurz“ abgestellten Fahrzeuge für Radfahrende und Fußgänger*innen darstellen. Hintergrund ist eine Klage von fünf Bremer*innen, die am 6. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird und bundesweite Strahlkraft hat. Ein mögliches Urteil könnte Städte dazu verpflichten, noch stärker gegen Falschparkende vorzugehen.

Im Anschluss an die Aktion in der Landeshauptstadt werden Mitglieder beider Verbände in den nächsten Wochen Postkarten an Hindernis-Autos verteilen, um auch vor Ort falschparkende Autofahrerende auf die oftmals prekären Situationen aufmerksam zu machen. Die Aktion ist Startschuss einer längeren Kooperation beider Verbände zum Thema „Natürlich Mobil - Barrierefreien Umweltverbund stärken“.

Jens Eschmann, Landesgeschäftsführer des SoVD: „Soziale Teilhabe ist ein Menschenrecht, für das wir vom SoVD uns tagtäglich stark machen - und das nicht nur im Straßenverkehr, sondern überall. An genau diesem Recht vergreifen sich alle, die anderen durch rücksichtloses Handeln Barrieren in den Weg stellen und das im wahrsten Sinne des Wortes.“

Der Verband appelliert daher an die Politik, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit nicht das vermeintliche Recht des Stärkeren in unserem Land Anwendung findet: „Wir brauchen einen solidarischen Umgang miteinander. Was wir täglich auf unseren Verkehrswegen sehen zeigt leider, wie groß der Nachholbedarf und damit auch der Handlungsdruck ist.“

Ob Düsseldorf, Duisburg, Essen oder Münster - seit Jahrzehnten wird das aufgesetzte Parken auf Rad- und Gehwegen in vielen Städten in NRW und deutschlandweit stillschweigend geduldet – zu jeder Tageszeit, an jedem Wochentag. Dies führt dazu, dass Fuß- und Radwege regelmäßig von immer breiter werdenden PKWs blockiert werden. Die Folge: Radfahrende werden immer wieder ausgebremst, Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl- oder Rollatornutzende sind gezwungen, zum Teil große Umwege in Kauf zu nehmen oder auf die Fahrbahn auszuweichen, was alles andere als sicher ist.

Georg Schumacher, Sprecher des BUND-Landesarbeitskreises Verkehr: „Die jahrzehntelange Autofixiertheit der Landes- und Bundespolitik hat dazu geführt, dass private Autos immer größer werden, während die verbleibende Breite für Fuß- und Radwege schrumpft. Es gibt zu viele Autos für die vorhandenen Parkplätze.  Eine dauerhafte Lösung kann nur die Stärkung des Umweltverbundes, bestehend aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sein. Das illegale Abstellen von Autos behindert und gefährdet alle. Öffentlicher Raum ist für alle da, nicht nur für Autofahrende!“


Zum Hintergrund:

Am 6. Juni 2024 wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mündlicher Verhandlung damit auseinandersetzen, wie Verkehrsbehörden auf das permanent vorzufindende illegale Gehwegparken reagieren sollen. Damit geht ein seit 2019 andauerndes Verfahren mit Verhandlungen und Urteilen des Verwaltungsgerichtes Bremen und des Oberverwaltungsgerichtes Bremen in die finale Phase.

Da das Urteil eine bundesweite Strahlkraft hat, werden daher in der Kalenderwoche 22 deutschlandweit falsch geparkte Autos verpackt, mit Ballons behängt, „angekreidet“ oder auf andere Art und Weise sichtbar gemacht.

Fünf Betroffene Anwohner*innen aus Bremen hatten aufgrund der belastenden Dauersituation Klage gegen die Mobilitäts- und Innenbehörden eingereicht, weil diese unzureichende oder keine Maßnahmen ergriffen hatten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hatte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts, demzufolge die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen müssen, zwar bestätigt, aber einen recht großen Ermessensspielraum eingeräumt. Beide Seiten gingen in die Revision. Die Revisionsverhandlung zu dem am 3. März 2023 vom OVG ausgesprochenen Urteil im Bremer Gehwegprozess findet am 6. Juni 2024 vor dem Bundesverwaltungsgericht statt.

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